aG steht im Behindertenausweis für außergewöhnlich gehbehindert. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts besteht, wenn die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung allein einen Grad der Behinderung von 80 bedingt. Wir wollen Menschen unterstützen, die ständig auf ihren Rollstuhl angewiesen sind und niemanden, die nur vorübergehend auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Nein! Da der Gutschein nur Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen mit dem Merkzeichen aG zusteht, wird der Gutschein nur für Sie persönlich ausgestellt. Das Hotel überprüft die Angaben.
Unsere erste Idee ist es, Hotelgutscheine für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen zu vergeben. Im Laufe der Zeit können aber noch andere Gutscheinarten dazukommen.
Momentan werden nur Reiseziele in Deutschland anvisiert.
Nein! Sowohl Eltern von Kindern im Rollstuhl, als auch Senioren und Seniorinnen im Rollstuhl, können sich um einen Gutschein bewerben. Wichtig ist nur das Merkzeichen aG im Behindertenausweis. Genauere Voraussetzungen werden Sie aber in der jeweiligen Gutscheinbeschreibung finden.
Da wir nur ein kleiner Verein mit überschaubaren Mitteln sind, kann man vorerst nur einmal einen Gutschein bekommen. Theoretisch so lange, bis alle Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen, die Interesse an einem Gutschein haben, bedacht wurden.
Sobald wir unter https://rollstuhlfahrer-gutscheine.de/aktuelle-gutscheine/ einen Gutschein ins Netz gestellt haben, kann man sich unter https://rollstuhlfahrer-gutscheine.de/anfrage-gutschein/ dafür bewerben. Der Gutschein wird unter den Bewerbungen, die wir innerhalb von 7 Tagen erhalten, ausgelost und der „Gewinner“ auf unserer Homepage mit Vornamen, dem ersten Buchstaben des Nachnamens und dem Wohnort veröffentlicht z.B.: Hans A. Hamburg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nein! Momentan können nur Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen an der Aktion teilnehmen, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben.
Bevor ein Gutschein verfällt, oder nicht benutzt wird, bitten wir Sie uns den Gutschein baldmöglichst zurückzugeben, damit jemand anderes ihn nutzen kann.
Nein! Sobald wir einen Gutschein haben, wird dieser auf unserer Internetseite veröffentlicht, dann kann man sich 7 Tage lang dafür bewerben und der Gutschein wird ausgelost. Es lohnt sich also immer mal wieder auf unserer Homepage nachzusehen.
Natürlich nicht! Beachten Sie jedoch in der Gutscheinbeschreibung, was alles inkludiert ist. Es kann sein, dass Sie Essen und/oder Getränke selbst zahlen müssen. Auf jeden Fall müssen Sie die Anreisekosten selbst bezahlen. Achten Sie deshalb darauf, in welchem Hotel und in welcher Stadt der Gutschein gilt.
Rollstuhlfahrer Gutscheine e.V.